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- 06.07.2010, 04:26
- Forum: Kaufvertrag - Kauf im Internet etc.
- Thema: Vertragsrücktritt wegen arglistigem Verschweigen
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Vertragsrücktritt wegen arglistigem Verschweigen
Da wird jemand beim Kauf eines Autos beschissen, soll heissen, ihm wurde ein sehr wesentlicher Mangel verschwiegen. Anruf beim Verkäufer, der Verkäufer stellt sich dumm und sagt, dass hätte er wohl vergessen und bietet sofort eine Nachbesserung an. Der Käufer ist zunächst einverstanden, überlegt es ...