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Justitia Direct - Anwaltshotline - Anwälte am Telefon - Vorabinfo !

Wir bitten um Ihr Verständnis - die Bekanntmachung dieser Vorabinformationen sind wichtig, um Ihnen die angebotenen Dienstleistungen auch problemlos  in Zukunft bieten zu können.


Urteile verschiedener Landgerichte und Oberlandesgerichte; aber insbesondere Urteile von Anwaltsgerichten, die über besondere Verfahrenbefugnisse verfügen, sahen in der Tätigkeit von "Telefonanwälten" einen gravierenden Verstoss gegen deutsches anwaltliches Berufsrecht.
 
Ihre Meinung als Nutzer und Verbraucher spielte bei all diesen Urteilen keine Rolle.

Mit Entscheidung vom 22.09.2002 erklärte der Bundesgerichtshof die Arbeit von > Anwaltshotlines < für zulässig!

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Infos zur telefonischen Beratung durch Ihren Anwalt am Telefon

a) Justitia Direct stellt Ihnen und interessierten Anwälten als technischer Mittler die Anwaltshotline Servicenummer und Anrufdurchleitungen zu einem Anwalt zur Verfügung.

b) Ihr technischer Vertragspartner für aus unserer Einflusssphäre stammende Störungen dieses technischen Services ist immer Justitia Direct.

c) Der Preis für die Inanspruchnahme der Anwaltshotline Servicedienstleistung und der Servicenummer 0900 berechnet sich nach einem Preis von 3,09 Cent je Sekunde und wird nach der Dauer der Serviceleistung berechnet. In diesem Preis ist das anwaltliche Honorar enthalten.

d) Die vom Anrufer gesuchte und über die Mittlung hinausgehende Dienstleistung wird nicht von Justitia Direct erbracht und geschuldet. Vertragspartner des Anrufenden für diese Dienstleistung wird der jeweils mit dem Anrufer in Kontakt gebrachte Berater - Rechtsanwalt 

e) Die Bedingungen für das Zustandekommen einer Vereinbarung der zueinandergebrachten Parteien sind deren Willensbildung unterworfen - dies beinhaltet auch stillschweigende Übereinkünfte.

Die Serviceleistung von Justitia Direct endet zu dem Zeitpunkt einer Vereinbarung zwischen den zueinandergeführten Parteien. Die Haftung für den technischen Anwaltshotline Service bleibt jedoch immer für die Gesamtdauer des Leitungsaufbaus nach den in Punkt b) beschriebenen Kriterien bestehen.

f) Auch bei einer festgelegten Minutengebühr handelt es sich um eine Honorarvereinbarung (in aussergerichtlichen Angelegenheiten) bei der es zu Gebührenunterschreitungen und auch ( bei kleinen Streitwerten) zu Gebührenüberschreitungen nach der anwaltlichen Gebührenordnung kommen kann.


Darauf weisen wir an dieser Stelle noch einmal hin. Wir gehen jedoch davon aus, dass der moderne Verbraucher und Nutzer einer Anwaltshotline weiss, was er tut.


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Index > www.rechtsrathotline.de

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