Wiederklage

Hier alles rein, was sonst in keine rechtliche Rubrik passt. Aber bitte, vorher mal die Kategorien anschauen!

Moderator: Gloria

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Mano
Beiträge: 8
Registriert: 20.05.2010, 06:58

Wiederklage

Beitrag von Mano »

Ist heute in einer Diskussion aufgetaucht. Wollte aber nicht nachfragen, um mich nicht als Dummkopf zu outen. Habe einfach mal so gemacht, als wüsste ich wovon die Rede ist.
Aktiv
Beiträge: 13
Registriert: 19.05.2010, 23:58

Beitrag von Aktiv »

Wiederklage? Hab ich noch nie gehört.
Gloria
Beiträge: 395
Registriert: 17.05.2010, 22:02
Wohnort: München

Beitrag von Gloria »

Gemeint ist wahrscheinlich die Widerklage oder Gegenklage.

Ist ein Begriff aus dem Zivilprozessrecht. Wenn Dich jemand verklagt, kannste in diesem Verfahren gegenklagen.
Schnippel
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2010, 21:26

Beitrag von Schnippel »

So, oder so ähnlich.
aubry
Beiträge: 11
Registriert: 18.05.2010, 23:31

Beitrag von aubry »

Interessant. Ich kann also, wenn mich jemand verklagt in demselben Verfahren eine eigene Klage formulieren?
Schnippel
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2010, 21:26

Beitrag von Schnippel »

So isses.
Blanca
Beiträge: 27
Registriert: 19.05.2010, 19:22
Wohnort: bei Hamburg

Beitrag von Blanca »

Wie formuliert man denn so eine Widerklage, wenn man z. B. vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten ist? Kann das formlos geschehen?
acky
Beiträge: 4
Registriert: 21.05.2010, 07:09

Beitrag von acky »

Interessant, aber in welchen Bereichen ist das möglich? Hab mir mal überlegt, ob ich das hätte anwenden können in einem Prozess der Vergangenheit.
Schnippel
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2010, 21:26

Beitrag von Schnippel »

Blanca hat geschrieben:Wie formuliert man denn so eine Widerklage, wenn man z. B. vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten ist? Kann das formlos geschehen?
Im Zivilverfahren musst Du immer einen Antrag stellen und begründen. Antrag stellen heisst, Du musst dem Gericht sagen, was Du willst, woze das Gericht den anderen verurteilen soll. Dann musst Du das begründen und nach Möglichkeit belegen. Die Begründung einer Klage, auch einer Gegenklage kann ziemlich frei Schnauze geschehen. Es muss nur so formuliert sein, dass das Gericht es versteht. Hast Du Zeugen musst Du benennen, was die bezeugenn können.
Mano
Beiträge: 8
Registriert: 20.05.2010, 06:58

Beitrag von Mano »

Danke für die Aufklärung. Vielleicht hätte ich mich überwinden sollen und direkt nachfragen sollen.
admin
Site Admin
Beiträge: 313
Registriert: 16.01.2007, 13:07

Re: Wiederklage

Beitrag von admin »

Rotakidnisiewhcan1021
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