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Verstoß gegen Markenrecht?

Verfasst: 18.05.2010, 04:46
von BG
Einen schönen guten Abend.

Folgender Fall: Es kauft jemand mehrere Auskleber, weil er in einem Club ist für die anderen mit. Es kommt zum Streit. Deswegen bietet derjenige nun die Aufkleber bei einer Internetaukton an und erhält eine Abmahnung wegen Verstoss gegen das Markenrecht.

Is sowas rechtens?

Verfasst: 18.05.2010, 18:38
von admin
Bist Du bei Ebay gewerblich oder privat unterwegs?

Verfasst: 19.05.2010, 21:29
von Gloria
Klar, dürfte grundsätzlich schonmal einen Unterschied machen.

Verfasst: 20.05.2010, 07:38
von BG
Ist nicht Ebay.

Is ein rein privater Verkäufer. Hat auch noch nicht viel angeboten und verkauft.

Irgendwie geht mir das nicht in den Kopf. Wenn ich mir heute ein Auto von einem Händler kaufe, kann ich das dann nicht weiterverkaufen wo ich will, wann ich will und an wen ich will?

Muss man eigentlich auf eine Abmahnung reagieren?

Verfasst: 20.05.2010, 08:08
von Aktiv
Also so rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass ich etwas was ich heute kaufe morgen wo ich will, an wen ich will zu welchem Preis ich will weiterverkaufen kann.

Verfasst: 20.05.2010, 22:42
von Gloria
Naja, ein fiktiver Fall wäre es ja damit nicht mehr.

Verfasst: 21.05.2010, 02:03
von Aktiv
Gloria hat geschrieben:Naja, ein fiktiver Fall wäre es ja damit nicht mehr.
Und warum ist das jetzt so wichtig?

Verfasst: 21.05.2010, 06:58
von dotcom
Daß Hersteller bestimmte Beschränkungen haben können, wer ihr Produkt verkaufen darf oder nicht, ist ja bekannt. Daß dies aber auch für Verbraucher gelten soll, die etwas privat Gekauftes ganz einfach weiterverkaufen wollen, halte ich doch für ziemlichen Schwachsinn.

Und wo soll da ein Verstoss gegen Markenrecht vorliegen?

Verfasst: 21.05.2010, 23:06
von Gloria
Aktiv hat geschrieben:
Gloria hat geschrieben:Naja, ein fiktiver Fall wäre es ja damit nicht mehr.
Und warum ist das jetzt so wichtig?
Wegen den Regeln die für dieses Forum gelten. Haste wohl nicht gelsen.

Verfasst: 22.05.2010, 07:56
von Schnippel
Schliesse mit dotcom an.

Verfasst: 23.05.2010, 08:13
von aubry
Ja, erscheint mir zumindest logisch.

Verfasst: 23.05.2010, 19:17
von Schnippel
BG hat geschrieben:
Muss man eigentlich auf eine Abmahnung reagieren?
Man muss wohl nicht, es soll aber besser sein, wenn man es tut.

Verfasst: 24.05.2010, 06:17
von Caru
Ich kann bei dieser Konstellation keinen Verstoss gegen Markenrecht erkennen. Und ja, auf eine Abmahnung sollte man besser immer reagieren.

Verfasst: 27.05.2010, 02:06
von Schneidmich
Völliger Blödsinn diese Anspruchsgrundlage.

Verfasst: 28.05.2010, 21:53
von Schnippel
Schneidmich hat geschrieben:Völliger Blödsinn diese Anspruchsgrundlage.
Was aber viele leider nicht davon abhält es trotzdem mal mit einer Abmahnung zu versuchen.