Bundessozialgericht. Aktenzeichen: B 8 SO 13/19 R
Sozialhilfeempfang.
Tenor: Eine pauschale Erhöhung der angemessenen Heizkosten allein wegen Alters lässt sich aus dem Gesetz nicht entnehmen.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... C.2_cid359
Bundessozialgericht > Kein höherer Heizkostenanteil für alte Menschen.
Moderator: Gloria
Re: Bundessozialgericht > Kein höherer Heizkostenanteil für alte Menschen.
Gut, die Entscheidung kann ich persönlich ja nachvollziehen. Es sollte wirklich nicht mit der Gieskanne gestreut, sondern im speziellen Einzelfall entschieden werden.
Rotakidnisiewhcan1021
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Re: Bundessozialgericht > Kein höherer Heizkostenanteil für alte Menschen.
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