Wer mit Testsieger wirbt, muss dem Verbraucher auch sagen, wo er den Test finden kann. So der BGH. Tut er das nicht, kann es sich um irreführende Werbung handeln.
Aktenzeichen:
I ZR 134/20
Es ist ja nicht so wirklich neu, dass mit Testergebnissen geworben wird, die schon uralt sind und damit längst nicht mehr zur Beurteilung von irgendwas taugen.
....
Vorinstanzen:
LG Köln, Entscheidung vom 29.10.2019
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33 O 55/19
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OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2020
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6 U 284/19
BGH- Wettbewerbsrecht - Werbung mit "Testsieger"
Moderator: Gloria
Re: BGH- Wettbewerbsrecht - Werbung mit "Testsieger"
Testsieger in Deutschland wettbewerbswidrig und nicht zulässig?
Die, welche in Spanien werben würden sich totlachen. Hier versucht fast jeder mit einer Superlative zu werben. Gäbe es in Spanien ein Wettbewerbsrecht wie in Deutschland, gäbe es hier innerhalb kurzer Zeit tausende Anwälte, die zu Millionären avancieren würden.
Die, welche in Spanien werben würden sich totlachen. Hier versucht fast jeder mit einer Superlative zu werben. Gäbe es in Spanien ein Wettbewerbsrecht wie in Deutschland, gäbe es hier innerhalb kurzer Zeit tausende Anwälte, die zu Millionären avancieren würden.
Re: BGH- Wettbewerbsrecht - Werbung mit "Testsieger"
Rotakidnisiewhcan1021