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Provision für Vermietung durch Mitwohnzentrale

Verfasst: 08.06.2010, 19:04
von Sabine
Ich bin mir nicht sicher, ob das unter das Vertragsrecht fällt. Wenn ich jetzt z. B. bei einer Mitwohnzentrale ein Zimmer miete, für sagen wir mal 4 Wochen und bleibe dann zwei Wochen länger, was darf mir die Verbraucherzentrale dann zusätzlich an Gebühren abholen?

Verfasst: 09.06.2010, 15:54
von Gloria
Also ein Makler, der einen Wohnung für einen Zeitraum X zur Miete vermittelt, darf, wenn der Mietvertrag dann länger läuft oder verlängert wird, keine zusätzliche Provision verlangen. Und da auch die Mietwohnzentrale sowas wie ein Makler ist, wird das hier wohl auch zutreffen.

Wenn die Mitwohnzentrale selbst Vermieter ist, darf sie gar keine Provision verlangen. Aber ich gehe mal davon aus, daß Sabine sich falsch ausgedrückt hat, ebenso wie mit der "Verbraucherzentrale".

Verfasst: 01.07.2010, 23:26
von Schnippel
[quote="Gloria"]Also ein Makler, der einen Wohnung für einen Zeitraum X zur Miete vermittelt, darf, wenn der Mietvertrag dann länger läuft oder verlängert wird, keine zusätzliche Provision verlangen. Und da auch die Mietwohnzentrale sowas wie ein Makler ist, wird das hier wohl auch zutreffen.

Auch das klingt zwingend logisch, was Gloria da schreibt.

Verfasst: 04.07.2010, 05:34
von Caru
Gloria hat geschrieben:Also ein Makler, der einen Wohnung für einen Zeitraum X zur Miete vermittelt, darf, wenn der Mietvertrag dann länger läuft oder verlängert wird, keine zusätzliche Provision verlangen. Und da auch die Mietwohnzentrale sowas wie ein Makler ist, wird das hier wohl auch zutreffen.
Sehe ich auch so.

Re: Provision für Vermietung durch Mitwohnzentrale

Verfasst: 18.10.2021, 15:32
von admin
Rotakidnisiewhcan1021

Re: Provision für Vermietung durch Mitwohnzentrale

Verfasst: 09.05.2022, 22:44
von globetrotter
Mitwohnzentrale. :D

Frag mal einen Jugendlichen heute ob er weiss was das ist.

Das heisst heute AIRbnb. Ist dasselbe, nur halt in grösserem Stil.