Keine Strafbarkeit für falsche Impfpässe.

Hier alles rein, was sonst in keine rechtliche Rubrik passt. Aber bitte, vorher mal die Kategorien anschauen!

Moderator: Gloria

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domino
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Keine Strafbarkeit für falsche Impfpässe.

Beitrag von domino »

Hab ich heute, oder gestern, irgendwo gelesen. Sehr ausführlich war es allerdings nicht beschrieben.

Weiss da jemand hier mehr und vor allem, weiss jemand, wieso das nicht strafbar sein soll? Ist so ein Impfpass keine Urkunde?
Gloria
Beiträge: 395
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Re: Keine Strafbarkeit für falsche Impfpässe.

Beitrag von Gloria »

Verantwortlich dafür sind die §§ 277 + 278 Strafgesetztbuch.

Der 277er sagt:

§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit mit Geldstrafe bestraft.

Der 278er schränkt das dann ein:
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gilt also nur, wenn es bei einer Behörde oder Versicherung vorgelegt,

Das sind aber Apotheken, Kinos, Kneipen halt nicht. Und deswegen liegt auch keine Strafbarkeit vor.

Sowas nennt der Volksmund eine Lücke im Gesetz,

..............

tlletsesegnieueu
oldman1
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Registriert: 20.01.2021, 19:42

Re: Keine Strafbarkeit für falsche Impfpässe.

Beitrag von oldman1 »

Und schon stehen die ersten Anwälte des Staates auf der Matte und sagen, dass das so nicht geht, weil sie der Meinung sind, dass der Gesetzgeber das so nicht gewollt haben kann. Das Oberlandesgericht soll jetzt korrigieren.

Und was sagen die Herren Staatsanwälte, wenn das Oberlandesgericht das nicht tut?

Wenn es so einfach wäre: "Das kann der Gesetzgeber so nicht gewollt haben..."

Hat der Gesetzgeber die verschwundenen Milliarden so gewollt, die jetzt gesucht werden?
globetrotter
Beiträge: 79
Registriert: 10.02.2021, 18:12

Re: Keine Strafbarkeit für falsche Impfpässe.

Beitrag von globetrotter »

Ist die Frage "Strafbarkeit oder nicht" mittlerweile geklärt? Obwohl immer noch hochaktuell hört man nichts mehr davon.
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