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Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Verfasst: 02.06.2010, 20:04
von Flo
Dieser Beitrag über die arglistige Täuschung. Könnte man auch sagen, es ist eine arglistige Täuschung, wenn ein Autoverkäufer bei einem Gebrauchtwagen einen Unfallschaden verschweigt, wenn vergessen danach wurde zu fragen und auch im Kaufvertrag dazu nichts steht?

Verfasst: 02.06.2010, 21:35
von Nikki_
Klar kannst Du den Vertrag dann kündigen.

Verfasst: 05.06.2010, 01:00
von Flo
Danke.

Verfasst: 07.06.2010, 04:02
von Schnippel
Nikki_ hat geschrieben:Klar kannst Du den Vertrag dann kündigen.
Ich denke, dass man das in diesem Fall nicht kann, womit Du Dich zu früh bei Nikki bedankt hättest Flo.

Verfasst: 08.06.2010, 02:46
von Nikki_
Willst Du jetzt damit sagen, ich werde gelinkt und kann trotzdem nicht kündigen? Das is ja wohl der allergrösste Quatsch.

Verfasst: 08.06.2010, 19:38
von Caru
Nikki_ hat geschrieben: Das is ja wohl der allergrösste Quatsch.
Sagst Du. Und nur Du. Kennst Du den Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Dauerschuldverhältnis wie z. B. einem Mietvertrag?

Verfasst: 09.06.2010, 15:50
von Gloria
Kündigen kannst Du einen Kaufvertrag nicht Flo. Insofern hat Caru Recht und Nikki nicht. Du kannst u. U. vom Vertrag zurücktreten. Das ist aber erheblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Verfasst: 04.07.2010, 05:31
von Caru
Hör auf Gloria Nikki.

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Verfasst: 18.10.2021, 15:33
von admin
Rotakidnisiewhcan1021

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Verfasst: 09.05.2022, 22:40
von globetrotter
Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt für Gebrauchtwagenhändler sowohl die objektive, wie auch subjektive Mängelhaftung.