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Prozesskosten Spanien

Verfasst: 01.06.2010, 06:11
von Lena
Einen schönen guten Morgen.

Ich habe mal eine Frage zum spanischen Recht. Weiß jemand, ob es in Spanien genauso ist wie in Deutschland, daß jemand, der einen Prozeß verliert auch die Kosten des Verfahrens bezahlen muß. Also Anwalt, möglicherweise Gegenanwalt, möglicherweise Gutachterkosten, Gerichtskosten.

Verfasst: 01.06.2010, 19:12
von Schnippel
Lena? :roll:

Verfasst: 01.06.2010, 20:04
von Lena
Lena. Abgeleitet von Helena. Meine Freunde rufen mich seit Jahren so. Seit Samstag ist mir der Name etwas unangenehm, ich sehe aber nicht ein, warum ich jetzt was ändern sollte.

Verfasst: 02.06.2010, 06:11
von Schnippel
Tschuldigung Lena. :oops:

Sei froh, dass Du im Moment nicht in Deutschland bist, ich glaube da haben im Moment alle Lena´s ein kleines Problem.

Zu Deiner Frage: In Spanien ist es im Prinzip wie in Deutschland. Der Verlierer zahlt die Rechnung.

Verfasst: 02.06.2010, 19:04
von Caru
Schnippel hat geschrieben: Zu Deiner Frage: In Spanien ist es im Prinzip wie in Deutschland. Der Verlierer zahlt die Rechnung.
Wobei der Anspruch des Gewinners sich natürlich auch, wie in Deutschland, gegen den Verlierer richtet. Soll heissen: Der Anwalt kann sich sein Geld zunächst von seinem Klienten holen.

Re: Prozesskosten Spanien

Verfasst: 15.10.2021, 15:50
von admin
Rotakidnisiewhcan1021