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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV

Verfasst: 27.05.2010, 05:53
von admin
Man kann es auch auch in einem Wort schreiben. Dann sieht es so aus: Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung.

Es ändert aber nichts dran, dass jetzt im Internet wieder Arbeit und Ärger droht.

Der Link zum Thema:

http://www.hk24.de/produktmarken/recht_ ... LInfoV.jsp

Verfasst: 27.05.2010, 16:53
von Schnippel
Meine Nerven, viel Text und viele viele Ausnahmen. Und bei den Ausnahmen sollte man mal genau hinsehen. Ein Schelm, der Böses denkt.

Verfasst: 27.05.2010, 18:42
von Caru
Wieder mal eine Vorgabe der EU.

Verfasst: 27.05.2010, 23:34
von Jangmeet
Echt ätzend. Alle naslang wird geändert und geflickschustert.

Verfasst: 28.05.2010, 08:01
von Caru
Daran wird sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern.

Verfasst: 28.05.2010, 22:22
von Gloria
Caru hat geschrieben:Daran wird sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern.
Im Prinzip war es ja nie anders.

Verfasst: 29.05.2010, 21:19
von Oldman
Würde das z. B. heissen, daß ich auf Nachfrage mitteilen muß wer meine Kunden sind?

Verfasst: 30.05.2010, 05:01
von Schnippel
Da eröffenen sich ja ganz neue Möglichkeiten. Da muss z. B. die Berufshaftpflicht genannt werden. Das wird die Tarif in der Branche drücken. Man kennt ja schliesslich die Tarife der Konkurrenz.

Verfasst: 30.05.2010, 20:17
von Locke
Muß jetzt mein Anwalt auf seinem Kanzleischild bekanntmachen wo er haftplichtversichert ist? :D

Verfasst: 31.05.2010, 22:03
von dotcom
Ich bin ja auch davon betroffen, wie wohl jeder der im Internet was macht und ich blicke immer noch nicht durch. Alles unnötige Arbeit. Ich frage mich, wann die Rumbastelei mit den Verordnungen mal aufhört und vor allem frage ich mich, warum niemand diese Bürokraten der EU mal zurückpfeift. So war es ja wohl nicht gedacht, oder doch? Dann hätte man den EU-Bürokraten ja gleich die Macht geben können Gesetze zu verabschiedene.

Verfasst: 01.06.2010, 19:45
von GG
Interpretiere ich das jetzt richtig? Ich soll jetzt jedem der es wissen will darüber Auskunft erteilen für wen ich arbeite oder mit wem ich zusammenarbeite? Das gehört doch zu meinen sog. "Geschäftsgeheimnissen". Oder sehe ich da was falsch?

Verfasst: 02.06.2010, 06:04
von Schnippel
Das siehst Du so falsch nicht. Nur interessiert das unseren Gesetzgeber wahrscheinlich wenig bis gar nicht.

Verfasst: 02.06.2010, 18:48
von Caru
Ich denke, dass diese Verordnung noch viele Gerichte beschäftigen wird.

Verfasst: 02.06.2010, 21:38
von Nikki_
Ein Verkäufer bei Ebay muss dann z. B. seine Kunden nennen? Wenn es jemand wissn will?

Verfasst: 03.06.2010, 07:35
von Schnippel
:shock:

Alles muss genannt werden, die Schuhgrösse, Allergien, Kinderkrankheiten, sexuelle Vorlieben.