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Umgangsrecht mit dem Kind

Verfasst: 27.05.2010, 01:18
von Angela
Erst wurde vor Gericht gestritten, dann wurde ein Vergleich geschlossen. Der Vater hatte sich erst lange Zeit nicht um sein Kind gekümmert und dann auf ein Umgangsrecht geklagt. Auf Anregung des Gerichts wurde im einem Vergleich vereinbart, daß das Kind durch die Mutter behutsam auf den Umgang mit dem Vater vorbereitet werden sollte. Die Mutter verspürt nun jedoch wenig Lust dazu, auch noch dafür etwas zu tun, dass das mittlerweile entfremdete Kind wieder an seinen Vater gewöhnt wird. Die Mutter weiß, daß das Kind im Moment keinen Umgang mit dem Vater will und will deshalb die Entscheidung "Vater, ja oder nein" ganz einfach dem Kind überlassen. Damit müsste die Mutter doch eigentlich das ihrige getan haben?

Re: Umgangsrecht mit dem Kind

Verfasst: 27.05.2010, 01:45
von Schneidmich
Angela hat geschrieben:Damit müsste die Mutter doch eigentlich das ihrige getan haben?
Das würde ich nicht so sehen.

Verfasst: 27.05.2010, 16:59
von Schnippel
Und das willst Du dann auch dem Vater gegenüber so begründen Angela?

"Sorry, aber der Kleine will Dich nicht sehen?"

Verfasst: 27.05.2010, 17:39
von chrissi
Die rechtliche Situation kann ich jetzt nun gar nicht beurteilen, ich finde es dem Kind gegenüber jedoch nicht sehr fair. Es kommt natürlich auch auf das Alter des Kindes an, aber solange ein Kind nicht wirklich selbstständig denken kann, sollte man es nicht manipulieren.

Verfasst: 27.05.2010, 23:40
von Jangmeet
Warum immer auf dem Rücken der Kinder? Ein heute kleines Kind wird irgendwann Fragen stellen. Auch sollte man Kinder ganz allgemein nicht unterschätzen. Da funktionieren die Instinkte oft besser, als uns Erwachsenen das recht sein kann.

Verfasst: 28.05.2010, 08:03
von Caru
Ja, komm, Du kennst ja die Hintergründe nicht Jangmeet. Aber grundsätzlich sollte man die Kinder raushalten, da haste schon Recht. Oft sind aber die Kinder leider das letzte Druckmittel.

Verfasst: 31.05.2010, 22:13
von dotcom
Das hat meine EX mit mir und unserem Kind auch versucht. Nach aussen hat sie auf freundlich und verständnisvoll gemacht, nach innen hat sie alles getan, damit das Kind glauben musste, dass ich der letzte Arsch bin. Das Gericht hat ihr alles abgenommen, bis dann ein Gutachter das Kind mal befragt hat.

Verfasst: 02.06.2010, 19:12
von Caru
Also grundsätzlich ist dazu lediglich zu sagen, dass jemand, der zu irgendetwas verurteilt ist, sich daran auch zu halten hat. Tut er das nicht drohen empflndliche Strafen als Druckmittel. In Fällen wie hier ist es natürlich relativ schwer den Nachweis zu führen, dass jemand sich an ein Urteil nicht hält.

Verfasst: 05.06.2010, 01:05
von Flo
Mit Kindern sollte man wirklich kein falsches Spiel spielen Angela. Auch wenn Sie klein sind, die kriegen mehr mit, als uns manchmal lieb sein kann.

Re: Umgangsrecht mit dem Kind

Verfasst: 15.10.2021, 19:23
von Gloria
Rotakidnisiewhcan1021