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Mietrecht und Kleintiere wie Schlangen, Scorpione etc.

Verfasst: 09.07.2010, 22:26
von MarioD
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, muß man vom Vermieter keine Erlaubnis einholen für sog. Kleintiere wie Katzen, Hamster, Mäuse etc.

Nur, wie sieht es denn jetzt mit Kleintieren wie Schlangen, Scopionen, Spinnen usw. aus? Kann das der Vermieter auch ungefragt bleiben. Ich meine, die müssen nicht Gassi, die machen keinen Dreck, die bellen nicht, kurz sie beläßtigen niemand.

Verfasst: 12.07.2010, 04:24
von Gloria
Das ist ne interessante Frage deswegen, weil im Gesetz zu diesem giftigen Getier nichts steht. Kleintiere dürften es auf jeden Fall sein, es sind aber gefährliche Kleintiere.

Verfasst: 13.07.2010, 02:27
von Schnippel
Also ich würde mich nicht so wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass mein Nachbar auf gleichem Flur irgendwas in der Wohnung hat was beissen und Gift versprühen könnte.

Verfasst: 13.07.2010, 23:04
von Caru
Ob der Mieter um Erlaubnis zu fragen ist kann eigentlich dahingestellt bleiben. Er kann es mit grosser Wahrscheinlichkeit untersagen, wenn die Tiere nicht so gehalten werden, dass keine Gefährdung für die sonstigen Mitbewohner besteht. Also mit einer Sandviper Gassi gehen is nicht.

Verfasst: 14.07.2010, 05:01
von Schnippel
En Scorpion an der Leine geht auch nicht? Vielleicht son kleiner brauner? Die sind doch gar nicht sooo gefährlich und wollen doch auch nur spielen.

Verfasst: 23.07.2010, 05:50
von Locke
Ich hatte auch mal einen Nachbarn, der ständig irgendeine seiner angelblich ungiftigen Schlangen suchte, weil die ihm dauernd ausbüxten. Also ich hab immer drauf geachtet, dass die Wohnungstür zu war. Hab ich keinen Bock drauf.

Re: Mietrecht und Kleintiere wie Schlangen, Scorpione etc.

Verfasst: 18.10.2021, 15:21
von admin
Rotakidnisiewhcan1021