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Hausverbot durch Eigentümerversammlung

Verfasst: 25.05.2010, 03:47
von Game
Fiktiver Fall: In einem Zehnparteienhaus hat ein Eigentümer seine Wohnung vermietet. Dieser Mieter hat sehr viel Besuch. Einer seiner Besucher kommt oft erst spätabend oder nachts und ist dann oft sehr laut, so laut, dass er die anderen Hausbewohner stört. Der Mieter wurde schon darauf angesprochen, den interessiert das aber nicht, der Wohnungseigentümer ist für die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft unerreichbar. Jetzt wurde angedacht diesem Besucher, bei der in vier Wochen anstehenden Wohnungseigentümerversammlung kurzerhand ganz einfach Hausverbot zu erteilen.

Verfasst: 25.05.2010, 04:22
von Schnippel
Ja gut, beschliessen kann das eine Eigentümerversammlung ganz sicher. Aber dann auch durchsetzen? Kann ich mir kaum vorstellen.

Wie soll denn das gehen? Soll dem "Ruhestörer" nachts einer vor dem Haus auflauern und dann den Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft vor die Nase halten?

Verfasst: 26.05.2010, 02:28
von Gloria
Das dürfte so kaum funktionieren Game. Es muss schon über den Wohnungseigentümer und Vermieter laufen. Die Probleme dürften dann erst richtig anfangen, wenn es weitere Mieter im Haus gibt, die irgendwann wegen der Lärmbelästigung mal anfangen die Miete zu mindern. Daraus könnte sich für den Vemieter, der die Wohnung vermietet von der der Lärm ausgeht, eine Schadensersatzpflicht ergeben.

Verfasst: 26.05.2010, 03:04
von Locke
Geht das wirklich nicht? Ich habe so eine ähnliche Konstellation. Wir haben da auch so einen Radaubruder im Haus und überlegen schon lange, was wir gegen den unternehmen können.

Mieter können ja, wie Gloria sagt, anscheinend die Miete kürzen. Haben Wohnungseigentümer nicht auch irgendein Zurückbehaltungsrecht, dass sich aus irgendwas herleiten lässt? Unser Verwalter hat jedenfalls bisher ziemlich hilflos reagiert.

Re: Hausverbot durch Eigentümerversammlung

Verfasst: 27.05.2010, 19:22
von Caru
Game hat geschrieben:Jetzt wurde angedacht diesem Besucher, bei der in vier Wochen anstehenden Wohnungseigentümerversammlung kurzerhand ganz einfach Hausverbot zu erteilen.
Wie Schnippel schon sagte, beschliessen könnt Ihr es, durchsetzen können werdet Ihr es in dieser Form nicht.