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Maklergebühr für Vorschlagsliste

Verfasst: 05.07.2010, 21:47
von Geri
Ich bin mir nicht sicher, ob ich in dieser Rubrik richtig bin. Es könnte ja auch unter Vertragsrecht etc fallen.

Es scheint ja immer mehr Mode zu werden, daß (z. B. auch im Internet) lediglich Informationen darüber angeboten werden, wo eine Wohnung, ein Haus etc vermietet wird und für die Zurverfügungstellung der Listen dann Gebühren erhoben werden. Im Grunde genommen machen die ja auch so etwas wie eine Maklertätigkeit. Ist diese Erhebung von Gebühren, Kosten oder wie immer man das auch nennen mag rechtlich überhaupt zulässig? So viel ich weiß, fallen Vermittlungsgebühren von Maklern ja nur bei Erfolg an.

Verfasst: 08.07.2010, 03:23
von Schnippel
Makler müssen zumindest mal den Nachweis erbringen, soll heissen, die Vermittlung möglich gemacht haben. Bei einer Liste würde ich diesen Nachweis mal erheblich bezweifeln. Dann könnte ich ich auch sonntags die Vermietungsangebote aus der Samstagausgabe der SZ rausschreiben und montags die Liste verkaufen.

Verfasst: 12.07.2010, 04:26
von Gloria
Ich würde auch meinen, dass das nicht geht. Bei Maklern genügt zwar in vielen Fällen der reine Nachweis, wodurch der Begriff Nachweismakler geprägt wurde, aber jemanden eine Liste mit möglicherweise noch freien Wohnungen zur Verfügung zu stellen ist schon etwas arg wenig fürs Geld getan.

Verfasst: 13.07.2010, 23:07
von Caru
Dazu habe ich irgendwann einmal eine gerichtliche Entscheidung gelesen. Das Gericht sagte in diesem Fall: Nee, geht gar nicht.

Verfasst: 14.07.2010, 05:05
von Schnippel
Und wie würdest Du das sehen Caru, wenn jetzt jemand ne neue Abzockseite aufmacht und für einen Jahresbeitrag von 99,00 Euro diese Anzeigen zur Verfügung stellt?

Verfasst: 23.07.2010, 05:47
von Locke
Im Internet findet man immer mehr dieser Abzockseiten. Mittlerweile sind sie im Bereich Reise, Reisevermittlung, Vermittlung von Flügen etc angekommen.

Re: Maklergebühr für Vorschlagsliste

Verfasst: 18.10.2021, 15:21
von admin
Rotakidnisiewhcan1021