Haftung des Bürgen und nachträgliche Ausweitung der Haftung
Moderator: Gloria
Haftung des Bürgen und nachträgliche Ausweitung der Haftung
Erst mal Hallo an alle. Bin neu und hab auch schon gleich eine Frage. Angenommen ich bürge heute für einen Betrag von 10 000 Euro und derjenige für den ich gebürgt habe erweitert den Kredit (für den ich als Bürge geradestehen muß) ohne mein Wissen auf 20 000 Euro. Hafte ich dann für 10 000 oder 20 000 Euro?
Re: Haftung des Bürgen und nachträgliche Ausweitung der Haftung
Rotakidnisiewhcan1021