Seite 1 von 1

Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber

Verfasst: 24.06.2010, 23:14
von TeleK
Was gibt es denn eigentlich für den Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung gegen einen Arbeitnehmer zu beachten? Muß ein Arbeitgeber der Pfändung folgen? Und wenn Ja, was muß der Arbeitgeber an den Gläubiger abführen?

Verfasst: 27.06.2010, 05:21
von indi
Soviel ich weiß, muß der Arbeitgeber als Drittschuldner dann den Lohn abführen. Er kann aber den Mindestbehalt, der dem Arbeitnehmer zum Leben verbleiben muß, einbehalten und auszahlen. Ohne Gewähr das Ganze.

Verfasst: 30.06.2010, 23:13
von Gloria
indi hat geschrieben:Soviel ich weiß, muß der Arbeitgeber als Drittschuldner dann den Lohn abführen. Er kann aber den Mindestbehalt, der dem Arbeitnehmer zum Leben verbleiben muß, einbehalten und auszahlen. Ohne Gewähr das Ganze.
Ist auch mein Wissenstand dazu. Aber auch bei Lohnpfändungen gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Verfasst: 01.07.2010, 22:20
von Schnippel
Liegt im Moment so bei rd. 1000 Euro? Der Mindestbehalt oder Selbstbehalt.

Verfasst: 04.07.2010, 05:10
von Caru
Das Ganze ist schon etwas kompliziert, weil zwischen dem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss unterschieden werden muss.

Pfändungsbeschluss heisst lediglich, dass gepfändet ist, nicht, dass überwiesen werden muss. Mit dem Pfändungsbeschluss hat das Vollstreckungsgericht praktisch die Hand auf dem Lohn. Er darf nicht mehr ausgezahlt werden. Der Gläubiger wird Inhaber der Forderung, der Gehaltsforderung.

Re: Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber

Verfasst: 15.10.2021, 15:51
von admin
Rotakidnisiewhcan1021