Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Hier allein rein, was sich so aus dem täglichen Leben eines Verbrauchers ergeben kann.

Moderator: Gloria

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Flo
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Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Beitrag von Flo »

Dieser Beitrag über die arglistige Täuschung. Könnte man auch sagen, es ist eine arglistige Täuschung, wenn ein Autoverkäufer bei einem Gebrauchtwagen einen Unfallschaden verschweigt, wenn vergessen danach wurde zu fragen und auch im Kaufvertrag dazu nichts steht?
Nikki_
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Registriert: 20.05.2010, 20:16

Beitrag von Nikki_ »

Klar kannst Du den Vertrag dann kündigen.
Flo
Beiträge: 9
Registriert: 02.06.2010, 19:55

Beitrag von Flo »

Danke.
Schnippel
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2010, 21:26

Beitrag von Schnippel »

Nikki_ hat geschrieben:Klar kannst Du den Vertrag dann kündigen.
Ich denke, dass man das in diesem Fall nicht kann, womit Du Dich zu früh bei Nikki bedankt hättest Flo.
Nikki_
Beiträge: 9
Registriert: 20.05.2010, 20:16

Beitrag von Nikki_ »

Willst Du jetzt damit sagen, ich werde gelinkt und kann trotzdem nicht kündigen? Das is ja wohl der allergrösste Quatsch.
Caru
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Beitrag von Caru »

Nikki_ hat geschrieben: Das is ja wohl der allergrösste Quatsch.
Sagst Du. Und nur Du. Kennst Du den Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Dauerschuldverhältnis wie z. B. einem Mietvertrag?
Gloria
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Beitrag von Gloria »

Kündigen kannst Du einen Kaufvertrag nicht Flo. Insofern hat Caru Recht und Nikki nicht. Du kannst u. U. vom Vertrag zurücktreten. Das ist aber erheblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Caru
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Beitrag von Caru »

Hör auf Gloria Nikki.
admin
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Beitrag von admin »

Rotakidnisiewhcan1021
globetrotter
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Beitrag von globetrotter »

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt für Gebrauchtwagenhändler sowohl die objektive, wie auch subjektive Mängelhaftung.
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