BGH: Google Bildersuche verletzt kein Urheberrecht
Moderator: Gloria
Ich hab mich mal zu dem Urteil im Internet noch ein wenig umgesehen. Es gibt seltsamerweise wenig bis kaum Kritik an der Entscheidung. Lediglich ein paar Experten in Sachen Urheberrecht kriteln ganz verhalten. Es ist so, als würde sich keiner wirklich trauen eine Entscheidung des BGH laut zu kritisieren. Gut, das Urheberrecht ist ja nicht gerade ne unkomplizierte Ecke, aber so ein paar Sachen kann man aber schon mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehen.
Das ist mal ne Begründung: Es ist zwar rechtswidrig, aber die Geltendmachung des Rechts ist rechtsmissbräuchlich. So könnte man ja praktisch jedes Gesetz aushebeln.
Das ist mal ne Begründung: Es ist zwar rechtswidrig, aber die Geltendmachung des Rechts ist rechtsmissbräuchlich. So könnte man ja praktisch jedes Gesetz aushebeln.
Tscha, ich bin auch ein wenig darüber erstaunt, wie wenig Kritik an diesem Urteil geübt wird. Wie Du sagst Schnippel, es wird kritisiert, aber sehr leise und sehr verhalten und vor allen Dingen so, dass es an den Leuten die davon keine Ahnung haben, vorbeigeht, vorbeigehen muss, weil sie die Kritik a) als solche nicht wahrnehmen und b) die Form der Kritik, die rechtiche Beurteilung gar nicht verstehen. Und als Jurist einfach vorauszusetzen, dass jeder der eine Webseite online stellt damit auch signalisiert, dass man seine Seite spidern, speichern und verarbeiten darf, halte ich schon für ziemlich weltfremd bis arrogant.
Ich ärgere mich über diese Bildersuche von Google seit es sie gibt. Meine Grafiken erstelle ich um meine Webseite schöner zu machen und nicht dafür, daß jeder Himbeertoni sie über die Googlesuche findet und einfach verwenden kann. Klar, ich will, daß meine Seite gefunden wird, das heißt aber nicht, daß ich auch will, daß meine Grafiken weltweit ausgestellt und kopiert werden können. Über eine Bildersuche habe ich meine Sachen schon in vielen Seiten gefunden, deren Betreiber so viel Geld für einen Grafiker sparen. Aber klag mal einer in Russland, China oder Indien. Ohne die Bildersuche von Google hätten die meine Arbeiten mit Sicherheit nicht gefunden. Und jetzt kommen ein paar ganz schlaue Juristen daher und sagen das ist legal?
Vergessen. Nachtrag: Hab schon alles mögliche versucht diesen Bilderklau (ist für mich nicht anderes, indirekt mit anderer Leute Kontent Geld verdienen wollen?) zu verhindern. Gibste den Bildern keinen Namen, weil Du glaubst dann können die nicht kategorisiert werden, suchen die sich einfach willkürlich Begriffe aus die sie aus der Seite ableiten und speichern und veröffentlichen Bilder einfach unter dieser Zufallsauswahl. Ich bezweifele, daß die Herren und Damen am BGH davon jemals etwas gehört haben.
Ich muß mich mal selbst korrigieren. Ich habe mittlerweile auch Foren gefunden, in denen die Entscheidung schlicht "Als Griff ins Klo" bezeichnet werden. Die, welche sich dafür aussprechen haben offensichtlich keinen blassen Schimmer von den Grundlagen im Urheberrecht.Gloria hat geschrieben:In anderen Foren wird das Urteil weniger kritisch beuteilt, teilweise als Fortschritt angesehen. Moderne Rechtsprechung sozusagen.
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Nee, es passt auch nicht. Soviel ich weiß, kann man das Spidern und Speichern von Grafiken und Bildern gar nicht separat ausschliessen. Es bleibt dann nur den Bot ganz auszusperren, was bedeutet, daß die Seite bei Google nicht gefunden wird. Und bei Google nicht gefunden zu werden bedeutet im Internet leider so gut wie unsichtbar zu sein.
Wie schon Schnippel sagte: Was ist denn, wenn es jetzt plötzlich hunderte dieser Bildersuchen gibt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs könnte da ja animierend wirken. Soll ein Webseitenbetreiber die dann alle ausschliessen, um nicht in jedem Einzelfall konkludent (was für eine Wortschöpfung!) zuzustimmen?