Gibts was Neues? Hierher alles, was neu ist und interessant sein könnte. Urteile, Gesetzesvorhaben, EU-Richtlinien etc
Moderator: Gloria
admin
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von admin » 27.05.2010, 05:53
Man kann es auch auch in einem Wort schreiben. Dann sieht es so aus: Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung.
Es ändert aber nichts dran, dass jetzt im Internet wieder Arbeit und Ärger droht.
Der Link zum Thema:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_ ... LInfoV.jsp
Schnippel
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von Schnippel » 27.05.2010, 16:53
Meine Nerven, viel Text und viele viele Ausnahmen. Und bei den Ausnahmen sollte man mal genau hinsehen. Ein Schelm, der Böses denkt.
Caru
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von Caru » 27.05.2010, 18:42
Wieder mal eine Vorgabe der EU.
Jangmeet
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von Jangmeet » 27.05.2010, 23:34
Echt ätzend. Alle naslang wird geändert und geflickschustert.
Caru
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von Caru » 28.05.2010, 08:01
Daran wird sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern.
Gloria
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von Gloria » 28.05.2010, 22:22
Caru hat geschrieben: Daran wird sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern.
Im Prinzip war es ja nie anders.
Oldman
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von Oldman » 29.05.2010, 21:19
Würde das z. B. heissen, daß ich auf Nachfrage mitteilen muß wer meine Kunden sind?
Schnippel
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von Schnippel » 30.05.2010, 05:01
Da eröffenen sich ja ganz neue Möglichkeiten. Da muss z. B. die Berufshaftpflicht genannt werden. Das wird die Tarif in der Branche drücken. Man kennt ja schliesslich die Tarife der Konkurrenz.
Locke
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von Locke » 30.05.2010, 20:17
Muß jetzt mein Anwalt auf seinem Kanzleischild bekanntmachen wo er haftplichtversichert ist?
dotcom
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von dotcom » 31.05.2010, 22:03
Ich bin ja auch davon betroffen, wie wohl jeder der im Internet was macht und ich blicke immer noch nicht durch. Alles unnötige Arbeit. Ich frage mich, wann die Rumbastelei mit den Verordnungen mal aufhört und vor allem frage ich mich, warum niemand diese Bürokraten der EU mal zurückpfeift. So war es ja wohl nicht gedacht, oder doch? Dann hätte man den EU-Bürokraten ja gleich die Macht geben können Gesetze zu verabschiedene.
GG
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von GG » 01.06.2010, 19:45
Interpretiere ich das jetzt richtig? Ich soll jetzt jedem der es wissen will darüber Auskunft erteilen für wen ich arbeite oder mit wem ich zusammenarbeite? Das gehört doch zu meinen sog. "Geschäftsgeheimnissen". Oder sehe ich da was falsch?
Webseitenbetreiber hier? Freue mich über ne PN
Schnippel
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von Schnippel » 02.06.2010, 06:04
Das siehst Du so falsch nicht. Nur interessiert das unseren Gesetzgeber wahrscheinlich wenig bis gar nicht.
Caru
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von Caru » 02.06.2010, 18:48
Ich denke, dass diese Verordnung noch viele Gerichte beschäftigen wird.
Nikki_
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von Nikki_ » 02.06.2010, 21:38
Ein Verkäufer bei Ebay muss dann z. B. seine Kunden nennen? Wenn es jemand wissn will?
Schnippel
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von Schnippel » 03.06.2010, 07:35
Alles muss genannt werden, die Schuhgrösse, Allergien, Kinderkrankheiten, sexuelle Vorlieben.